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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00   

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https://dejure.org/2002,23376
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00 (https://dejure.org/2002,23376)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.06.2002 - 2 A 5015/00 (https://dejure.org/2002,23376)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Juni 2002 - 2 A 5015/00 (https://dejure.org/2002,23376)
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  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133 = DVBl 1996, 198, zu § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BVFG in der bis zum 6. September 2001 geltenden Fassung (a.F.).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133 = DVBl. 1996, 198.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, DVBl. 1996, 198, 199 = BVerwGE 99, 133.

  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 C 10.96

    Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids bzw. auf Einbeziehung in einen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00
    Da das Wahlrecht nach den Erkenntnissen des Senates von den sowjetischen Behörden in der Regel beachtet wurde und nur in Einzelfällen insbesondere die russische Nationalität ohne oder gegen den Willen des Betroffenen eingetragen wurde, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, und vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93; OVG NRW, Urteile vom 3. November 1997 - 2 A 1651/94 - und vom 26. Januar 1999 - 2 A 296/97 - , geht der Senat davon aus, dass die Klägerin zu 1) entsprechend dem üblichen Verfahren bei der Ausstellung des ersten Inlandspasses bewusst und freiwillig einen Antrag unterzeichnet hat, in dem als Nationalität "Russin" angegeben war.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, NVwZ-RR 1998, 266 = BVerwGE 105, 60.

  • BVerwG, 12.11.1996 - 9 C 8.96

    Vertriebenenrecht - Verhältnis der Bestätigungsmerkmale Sprache, Erziehung,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1996 - 9 C 8.96 -, BVerwGE 102, 214 = DVBl. 1997, 897.
  • BVerwG, 13.04.2000 - 5 C 14.99

    Spätgeborener aus der früheren Sowjetunion; Abstammung von zwei deutschen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00
    Da das Wahlrecht nach den Erkenntnissen des Senates von den sowjetischen Behörden in der Regel beachtet wurde und nur in Einzelfällen insbesondere die russische Nationalität ohne oder gegen den Willen des Betroffenen eingetragen wurde, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, und vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93; OVG NRW, Urteile vom 3. November 1997 - 2 A 1651/94 - und vom 26. Januar 1999 - 2 A 296/97 - , geht der Senat davon aus, dass die Klägerin zu 1) entsprechend dem üblichen Verfahren bei der Ausstellung des ersten Inlandspasses bewusst und freiwillig einen Antrag unterzeichnet hat, in dem als Nationalität "Russin" angegeben war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2000 - 2 A 1651/94

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung eines vertriebenenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00
    Da das Wahlrecht nach den Erkenntnissen des Senates von den sowjetischen Behörden in der Regel beachtet wurde und nur in Einzelfällen insbesondere die russische Nationalität ohne oder gegen den Willen des Betroffenen eingetragen wurde, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, und vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93; OVG NRW, Urteile vom 3. November 1997 - 2 A 1651/94 - und vom 26. Januar 1999 - 2 A 296/97 - , geht der Senat davon aus, dass die Klägerin zu 1) entsprechend dem üblichen Verfahren bei der Ausstellung des ersten Inlandspasses bewusst und freiwillig einen Antrag unterzeichnet hat, in dem als Nationalität "Russin" angegeben war.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1999 - 2 A 296/97

    Voraussetzungen des Anspruchs eines in Kasachstan geborenen Abkömmlings einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2002 - 2 A 5015/00
    Da das Wahlrecht nach den Erkenntnissen des Senates von den sowjetischen Behörden in der Regel beachtet wurde und nur in Einzelfällen insbesondere die russische Nationalität ohne oder gegen den Willen des Betroffenen eingetragen wurde, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1997 - 9 C 10.96 -, BVerwGE 105, 60, und vom 13. April 2000 - 5 C 14.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 93; OVG NRW, Urteile vom 3. November 1997 - 2 A 1651/94 - und vom 26. Januar 1999 - 2 A 296/97 - , geht der Senat davon aus, dass die Klägerin zu 1) entsprechend dem üblichen Verfahren bei der Ausstellung des ersten Inlandspasses bewusst und freiwillig einen Antrag unterzeichnet hat, in dem als Nationalität "Russin" angegeben war.
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